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  1. Startseite
  2. EEG Umlage Privilegien Sichern
EEG Umlage Privilegien sichern
FÜR EEG-, KWK, Offshore- und §19 StromNEV-Umlageprivilegien wird ab 2022 die Abgrenzung und Meldung von Drittmengen-Verbrauch zwingend vorgegeben


Profitiert Ihr Unternehmen beim Bezug oder der Eigenerzeugung elektrischer Energie von Umlageprivilegien, müssen ab 01.01.2022 etwaige Drittstrommengen eichrechtskonform abgegrenzt werden. Hierbei gelten spezielle Anforderungen an die Messtechnik.

Eine Drittbelieferung liegt vor, wenn Ihr Unternehmen einer anderen natürlichen oder juristischen Person Strom zum Letztverbrauch zur Verfügung stellt. Darunter fallen z. B. der Stromverbrauch in vermieteten Räumlichkeiten, Baustrom oder eine bewirtschaftete Kantine. Auch geleaste Geräte wie z. B. Getränkeautomaten, Drucker/Kopierer oder gemietete IT-Infrastruktur gelten als Drittverbraucher.
Umlage-Privilegien sichern mit mess- und eichrechtskonformen Messgeräten
PAC2200 MID und PAC2200 CLP
Ohne Eigenversorgung – PAC2200 MID


Ohne Eigenversorgung ist die Erfassung und Abgrenzung der elektrischen Wirkarbeit (kWh) mit einem MID-zertifizierten Messgerät PAC2200 MID ausreichend. Die aufgelaufenen Eigen- und Drittmengenanteile können jährlich bilanziert und gemeldet werden.







Zur Produktauswahl

Hinweis: Weitere Gerätevarianten sind verfügbar.
EEG Umlage Privilegien sichern
©Siemens AG. Alle Rechte vorbehalten

 
Mit Eigenversorgung – PAC2200 CLP


Verbrauchen Sie auch selbst erzeugten Strom, für den Sie eine reduzierte EEG-Umlage entrichten, muss durch eine viertelstundenscharfe Messung die Zeitgleichheit zwischen selbst erzeugter und verbrauchter Energie durch die Erfassung der Wirkarbeit (kWh) in Intervallen von 15 Minuten und zeitsynchron zur gesetzlichen Uhrzeit sichergestellt werden. Hier unterstützt das PAC2200 CLP (Certified Load Profile – zertifiziertes Lastprofil), dass die Wirkarbeitsintervalle eichrechtskonform erzeugt und über 2 Jahre speichert.







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Geeichte Stromwandler sind für Mess- und Eichrechtskonformität erforderlich








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Was bedeutet Abgrenzung OHNE Eigenstromerzeugung?
Unternehmen, welche die Entlastungen in Anspruch nehmen und auf ihrem Werksgelände
Dritte mit Strom beliefern ohne Strom selbst zu erzeugen.


Wie muss die Abgrenzung erfolgen?
  • Bisher haben viele Unternehmen den Stromverbrauch dafür geschätzt oder als Eigenverbrauch angegeben
  • Zukünftig sind diese Drittverbräuche jährlich in elektrischer Arbeit (kWh) zu erfassen.


Verpflichtend dafür sind Messgeräte, welche eichfähig sind oder über das MID-Zertifikat verfügen – wie beispielsweise folgende geeichte Zähler von Siemens:
  • 7KM PAC2200 MID
  • 7KT PAC1600 MID


Was bedeutet Abgrenzung MIT Eigenstromerzeugung?
Unternehmen, die Strom selbst erzeugen und an Dritte auf ihrem Werksgelände weiterleiten.

Wie muss die Abgrenzung erfolgen?
  • Messkonzept erforderlich zur separaten Abgrenzung im 15-Minuten-Takt
  • unter Nachweis der „Zeitgleichheit“ zwischen Erzeugung und Verbrauch
  • Drittverbräuche/Erzeugung sind in elektrischer Arbeit (kWh) zu erfassen


Verpflichtend sind dafür Messgeräte, die gemäß PTB-A 50.7 zertifiziert sind, z. B.:
  • 7KM PAC2200 CLP


Weitergabe von Drittstrommengen ohne/mit Eigenstromversorgung z. B. an:
  • Zulieferer
  • Mieter in einer Liegenschaft
  • Betreiber von Verpflegungsautomaten

 

 
EEG Umlage Privilegien sichern



Download Flyer Umlageprivilegien

Mehr Informationen zu den EEG-Umlage-Privilegien finden Sie HIER
 




 
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