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Sie können die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen des Rexel Germany Elektrogroßhandels hier als PDF herunterladen.
1. GELTUNG
1.1 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“) für alle Verträge der Rexel Germany GmbH & Co. KG („Anbieter“) betreffend Beratungsleistungen, Consulting, Projekt- und Planungsunterstützung und vergleichbare Leistungen des Anbieters (zusammen „Dienstleistungen“) im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Abweichenden allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenem Verzicht auf die Geltung seiner eigenen Allgemeinen Vertragsbedingungen.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Verkäufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.
1.4 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die Bedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Anbieter nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat und der Kunde den Bedingungen nicht widersprochen hat.
1.5 Diese AGB gelten nicht für den Verkauf von Waren, und zwar auch dann nicht, wenn dieser im Zusammenhang mit der Erbringung einer Dienstleistung durch den Anbieter erfolgt. Für den Verkauf von Waren gelten ausschließlich die Allgemeinen Lieferbedingungen des Anbieters (Stand Januar 2018).
2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die in Katalogen und Verkaufsunterlagen des Anbieters, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Anbieter entweder in Textform bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang vorbehaltlos ausgeführt werden. In diesem Fall gilt der Beginn der Leistungserbringung als Auftragsbestätigung.
2.3 Soweit Angestellte des Anbieters mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den Dienstleistungsvertrag in Textform hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung des Anbieters in Textform. Mündliche Erklärungen des Anbieters oder von Personen, die zur Vertretung des Anbieters bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2.4 Werden dem Anbieter nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug aus früheren Vertragsverhältnissen mit dem Kunden, bekannt, die nach pflichtgemäßem unternehmerischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Vergütungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen dem Anbieter die Rechte gemäß § 321 BGB zu. Insbesondere ist der Anbieter berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Kunden nach dessen Wahl Vorkassezahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Anbieter ein Kündigungsrecht des Vertrags gem. § 314 BGB zu.
3. DATENSCHUTZ
3.1 Der Anbieter speichert und nutzt personenbezogene Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon) des Kunden zur Abwicklung der abgeschlossenen Vertragsbeziehungen. Die Verarbeitung dieser Daten ist für die Abwicklung des Vertrages erforderlich. Bei Nichtbereitstellung der Informationen ist die Vertragsdurchführung nicht möglich.
3.2 Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und darüber hinaus, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen.
3.3 Folgende Rechtsbehelfe stehen dem Kunde im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung: das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden Daten, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie Einbringung einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
3.4 Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Anbieters lauten: Datenschutzbeauftragter@rexel.de
4. INHALT DER DIENSTLEISTUNGEN
4.1 Inhalt und Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistungen werden im jeweiligen Dienstleistungsvertrag festgelegt.
4.2 Soweit nicht im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich abweichend festgelegt, erbringt der Anbieter keine Werkleistungen im Sinne der §§ 633 ff BGB und insbesondere keine Architekten- und Ingenieurleistungen im Sinne der §§ 650p ff. BGB und HOAI; vielmehr erbringt der Anbieter Dienstleistungen auf Grundlage der Vorschriften der §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass seine Dienstleistungen, wenn nicht ausdrücklich in Dienstleistungsvertrag anders vereinbart, nicht die Tiefe und Verlässlichkeit einer Architekten- oder Ingenieurleistung oder -planung erreichen und im Regelfall ergänzender oder vertiefender fachlicher und insbesondere planerischer Prüfung und Fortschreibung bedürfen, die der Kunde in eigener Verantwortung erbringen oder einholen wird. Wenn nicht im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter daher auf Grundlage seiner Dienstleistungen keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Funktionalitäten oder die Einhaltung bestimmter Leistungswerte.
4.3 Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen, auf deren Richtigkeit der Anbieter vertrauen darf, es sei denn, sie wären offensichtlich unrichtig.
5. LEISTUNGSZEIT
5.1 Wenn im Dienstleistungsvertrags nicht anders vereinbart, erbringt der Anbieter die Dienstleistungen binnen angemessener Frist ab Vertragsschluss im Sinne von Ziffer 2.2.
5.2 Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (einschließlich Ereignisse höherer Gewalt (wie etwa auch Seuchen und Pandemien), Streik oder Aussperrung Störung der Verkehrswege, Cyberangriffe auf das IT-System), verschieben sich die Leistungstermine um die durch das jeweilige Ereignis verursachte Behinderung des Anbieters in der Leistungserbringung zuzüglich eines Zuschlags für die Wiederaufnahme der Arbeiten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Anbieter dem Kunden unverzüglich mit.
5.3 Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen Verzug für jede vollendete Woche auf 1 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann, begrenzt.
5.4 Die Verzugshaftung ist insgesamt begrenzt auf 5% des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages, soweit nicht der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.
6. DURCHFÜHRUNG DER LEISTUNG
6.1 Ort der Leistungserbringung ist soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Anbieters.
6.2 Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter des Anbieters werden von diesem ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters. Bei der Auswahl wird der Anbieter die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Der Anbieter erbringt die Leistungen ausschließlich durch für die Erbringung der Leistungen qualifiziertes Personal.
6.3 Der Anbieter ist auch berechtigt, die von ihm geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Nachunternehmer erbringen zu lassen.
6.4 Der Anbieter bestimmt – nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes und der konkreten Festlegungen im Dienstleistungsvertrag – die Art und Weise der Leistungserbringung.
6.5 Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter bzw. den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters nicht weisungsbefugt, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird.
6.6 Sofern der Anbieter die Ergebnisse einer Dienstleistung schriftlich oder sonst in verkörperter Form übergibt, ist nur diese Darstellung maßgebend.
7. PFLICHTEN DES KUNDEN
7.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen fachkundigen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen auf Anforderung des Anbieters unverzüglich zur Verfügung zu stehen und die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Entscheidungen auf Anforderungsanbieters unverzüglich zu treffen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter im Rahmen des Dienstleistungsvertrags jederzeit angemessen zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen.
8. VERGÜTUNG
8.1 Die vereinbarte Vergütung versteht sich stets zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Wenn nicht anders vereinbart, sind Zahlungen grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist.
8.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere ist der Anbieter im Verzugsfall berechtigt, für Entgeltforderungen Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 EUR zu verlangen. Das Recht des Anbieters einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
8.4 Eine Zahlungsverweigerung oder ein Zurückbehalten von Zahlungen ist ausgeschlossen, wenn der Kunde den Beanstandungsgrund, auf den die Nichtzahlung gestützt wird, bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Anbieter den Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Beanstandungen der Leistung nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.
8.5 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Anbieter beruhen und/oder sie den Kunde nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
9. NUTZUNGSRECHTE
An den Dienstleistungsergebnissen, die der Anbieter im Rahmen des Vertrages erbracht und den Kunden übergeben hat, räumt er dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vereinbarten oder vorausgesetzten Zwecks zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Anbieter.
10. HAFTUNG
10.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Anbieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Auf Schadensersatz haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.3 Die sich aus Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden der Anbieter sich nach gesetzlichen Vorschriften zurechnen lassen muss. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
10.5 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gelten die Ziffern 10.1 bis 10.4 entsprechend.
11. VERJÄHRUNG
11.1 Soweit nachfolgend nicht abweichend bestimmt und soweit nicht die gesetzlichen Verjährungsfristen früher ablaufen, verjähren sämtliche Ansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter innerhalb von einem Jahr ab Abschluss der Dienstleistung.
11.2 Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziffer 10.2 Satz 1, Satz 2 a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. LAUFZEIT
12.1 Ist der Dienstleistungsvertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er, vorbehaltlich einer im Dienstleistungsvertrag vereinbarte Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
12.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen mit der Maßgabe, dass jede Kündigung in Textform erfolgen muss.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Leistungsverträge bedürfen der Schriftform. Für mündliche Absprachen gilt Ziffer 2.3.
13.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht diese Verpflichtung auch nach Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses fort. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
14.1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus Verträgen, welche diesen AGB unterliegen, ist der Sitz des Anbieters.
14.2 Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB unterliegenden Verträgen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch vor jedem anderen nach den einschlägigen prozessualen Bestimmungen zuständigen Gericht zu verklagen.
14.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.