2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die in Katalogen und Verkaufsunterlagen des Anbieters, sowie - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Anbieter entweder in Textform bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang vorbehaltlos ausgeführt werden. In diesem Fall gilt der Beginn der Leistungserbringung als Auftragsbestätigung.
2.3 Soweit Angestellte des Anbieters mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den Dienstleistungsvertrag in Textform hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der Bestätigung des Anbieters in Textform. Mündliche Erklärungen des Anbieters oder von Personen, die zur Vertretung des Anbieters bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2.4 Werden dem Anbieter nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug aus früheren Vertragsverhältnissen mit dem Kunden, bekannt, die nach pflichtgemäßem unternehmerischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Vergütungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen dem Anbieter die Rechte gemäß § 321 BGB zu. Insbesondere ist der Anbieter berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Kunden nach dessen Wahl Vorkassezahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
2.5 Im Falle der Zahlungseinstellung, der Zahlungsunfähigkeit, der Beantragung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner, der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht dem Anbieter ein Kündigungsrecht des Vertrags gem. § 314 BGB zu.