Informationspflichten Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

1.1 Pflicht zur gesonderten Entsorgung von Altgeräten 

Wir weisen darauf hin, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Nicht festverbaute Batterien bzw. Altakkumulatoren sowie Lampen sind vor der Entsorgung zu entnehmen und getrennt zu entsorgen.  

1.2 Löschung persönlicher Daten 

Wir weisen darauf hin, dass bei Rückgabe eines Elektroaltgeräts, auf dem personenbezogene Daten gespeichert sein können, diese vor Rückgabe des Elektroaltgerätes eigenverantwortlich zu löschen sind.  

1.3 Rückgabemöglichkeit 

Wir sind verpflichtet, nach Maßgabe des ElektroG, Altgeräte anzunehmen oder entsprechende Sammelstellen zur Rückgabe der Elektronikaltgeräte für Endnutzer einzurichten. 
Wir nehmen daher folgende Geräte zurück:

  • Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm in haushaltsüblichen Mengen (= bis zu drei Altgeräte einer Geräteart). Der Kauf eines neuen Produkts ist für die Rücknahme nicht erforderlich.
  • Bei Lieferung eines Großelektrogeräts (mindestens eine Kantenlänge beträgt mehr als 25 cm) nehmen wir ein gleichartiges (=Altgerät gleicher Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt), ausgedientes Elektroaltgerät mit.

Wir arbeiten zusammen mit dem Dienstleister take-e-way GmbH, Schlossstr. 8 d-e, 22041 Hamburg. Die von take-e-way bereitgestellten Rücknahmestellen sind hier zu finden: Take-e-way GmbH | take-e-back | Elektroschrott Rücknahmesystem Onlinehandel

Bitte beachten Sie: Die Abgabe der Altgeräte erfolgt kostenlos. Geht aufgrund einer Verunreinigung des Altgeräts eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen aus, so kann die Annahme verweigert werden (vgl. §17 Abs. 4 i.V.m. §13 Abs. 5 ElektroG).

 

Hinweise nach dem Batteriegesetz (BattG)

Wir weisen darauf hin, dass Batterien und Akkumulatoren (Akkus) nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Rückgabe von Altbatterien und Altakkumulatoren an einer zugelassenen Sammelstelle. Neben städtischen Wertstoff- und Recyclinghöfen nehmen alle Geschäfte, die vergleichbare Produkte verkaufen, ausgediente Batterien und Akkus kostenfrei zurück. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei für Endnutzer beschränkt auf die Entsorgung üblicher Mengen sowie auf solche Altbatterien, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt. Sie können Ihre Altbatterien und -akkumulatoren in jeder unserer Niederlassungen kostenfrei abgeben. Altbatterien und Altakkumulatoren können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können.  

Die nachstehenden Symbole haben folgende Bedeutung: 

Pb: Batterie enthält Blei 

Cd: Batterie enthält Cadmium 

Hg: Batterie enthält Quecksilber.