Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, entlang ihrer Lieferketten Menschenrechts- und Umweltstandards zu beachten. Ziel ist, sicherzustellen, dass Unternehmen soziale und ökologische Verantwortung übernehmen und keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden tolerieren.

Der Fokus liegt nicht nur auf dem Schutz der Menschenrechte, sondern auch auf der Förderung global positiver Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten.

Grundsatzerklärung der Rexel Germany GmbH & Co. KG

Nachfolgend stellen wir die Grundsatzerklärung der Rexel Germany GmbH & Co. KG zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette zur Verfügung.

Beschwerdeverfahren

Rexel ermöglicht es seinen Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern, Wettbewerbern und sonstigen potenziell Beteiligten entlang der Lieferkette, Hinweise auf mögliche oder tatsächliche Compliance-Verstöße abzugeben. Hierfür stehen nachfolgend aufgeführte Meldekanäle zur Verfügung:

Web Intake:http://www.rexel.com/en/ethical-alert/
E-Mail an:whistleblowing@rexel.de
Per Post an:

Rexel Germany GmbH & Co. KG
z. Hd. Frau Rechtsanwältin Nicole Steuer (LL.M)
General Counsel
Ridlerstr. 57
80339 München