E-Rechnungspflicht 2025
E-Rechnungspflicht 2025

Was ist eine eRechnung? 

Eine eRechnung ist eine digitale Rechnung, die in einem strukturierten Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Im Gegensatz zur traditionellen Papierrechnung, die oft manuell erstellt und per Post versendet wird, ermöglicht die eRechnung eine automatisierte Verarbeitung.

Sie wird in einem standardisierten Format nach EU Norm EN16931 (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) erstellt, das von Rechnungssoftware und ERP-Systemen leicht gelesen und verarbeitet werden kann. Die eRechnung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und sorgt für eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation der Geschäftsvorfälle.

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Was sind Deine Vorteile? 

Die Einführung der eRechnung bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

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Effizienzsteigerung

Durch die Automatisierung der Rechnungsstellung und -verarbeitung werden Zeit und Ressourcen gespart.
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Fehlerreduktion

eRechnungen minimieren das Risiko von Eingabefehlern und Missverständnissen.
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Kostenersparnis

Weniger Papierverbrauch und reduzierte Versandkosten führen zu Einsparungen.
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Schnellere Zahlungen

eRechnungen können schneller bearbeitet und bezahlt werden.
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Umweltfreundlich

Der Verzicht auf Papier trägt zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei.
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Rechtssicherheit

Die eRechnung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und sorgt für eine transparente Dokumentation.
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Zukunftssicherheit

Die Digitalisierung ist ein wesentlicher und ständig voranschreitender Bestandteil unserer Geschäftswelt.
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Platzersparnis

Elektronische Archive benötigen keinen physischen Raum, was auch Lagerkosten von Papierdokumenten spart.

Wen betrifft das?

Die eRechnungspflicht betrifft alle Unternehmen, die im B2B-Bereich tätig sind. Dazu gehören:

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

Auch wenn Du weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigst, bist Du verpflichtet, die eRechnung zu nutzen.

Große Unternehmen

Diese sind bereits seit 2020 verpflichtet, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu senden.

Öffentliche Auftraggeber

Auch sie müssen die eRechnung verwenden, um die Transparenz und Effizienz in der Verwaltung zu erhöhen.
Es ist wichtig, dass alle betroffenen Unternehmen sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. 

Ab wann gilt die eRechnung?

Die eRechnungspflicht tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Ab diesem Datum sind alle Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszustellen und zu empfangen. Diese Regelung ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die Digitalisierung in der Wirtschaft voranzutreiben und die Effizienz in der Rechnungsstellung zu erhöhen.

Zeitlicher Ablauf der eRechnungspflicht
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erlaubt

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mit Beschränkungen

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nicht zugelassen

eRechnung - kurz & knapp

  • Unternehmen im B2B-Bereich müssen ab dem 01.01.2025 eRechnungen empfangen, archivieren und verarbeiten können.
  • Ausnahmen: Die eRechnungspflicht soll nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise gelten.
  • Dem Erhalt einer eRechnung muss nicht mehr zugestimmt werden.
  • Bis 2027 gilt eine Übergangsfrist zum Versand von eRechnungen - bis dahin sind sie nicht verpflichtend.
  • Bei Privatkunden können weiterhin Rechnungen im Papierformat verwendet werden.